Webinare und Umsatzsteuer

In den letzten Jahren nahm die Anzahl der Webinare – verstärkt durch die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen – stark zu. Es stellt sich daher immer öfter die Frage, wo diese Leistung umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig ist. Die umsatzsteuerliche Behandlung ist einerseits davon abhängig, ob die Leistung an einen anderen Unternehmer oder an eine Privatperson erbracht wird und andererseits davon, wo der Leistungsempfänger die Leistung konsumiert.

Es können sich daher unterschiedliche Konstellationen ergeben, die zu unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Folgen führen:

  1. Unternehmer verkauft an österreichischen Nichtunternehmer
  2. Unternehmer verkauft an Nichtunternehmer innerhalb der EU
  3. Unternehmer verkauft an Nichtunternehmer außerhalb der EU
  4. Unternehmer verkauft an österreichischen Unternehmer
  5. Unternehmer verkauft an Unternehmer innerhalb der EU
  6. Unternehmer verkauft an Unternehmer außerhalb der EU

Kleinunternehmer sind zwar Unternehmer, werden in der Umsatzsteuer jedoch wie Nichtunternehmer behandelt. Deshalb gelten für umsatzsteuerliche Beurteilungen die gleichen Regelungen wie für Nichtunternehmer.

Unternehmer verkauft an österreichischen Nichtunternehmer

Wenn das Webinar von einem österreichischen Unternehmer angeboten und von einem österreichischen Kunden konsumiert wird, dann findet die Leistungserbringung in Österreich statt und unterliegt der 20%igen Umsatzsteuer.

Unternehmer verkauft an Nichtunternehmer innerhalb der EU

Wird das Webinar von einem Nichtunternehmer in einem anderen EU-Land konsumiert, verlagert sich der Leistungsort in das andere EU-Land. Die Konsequenz daraus ist, dass die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes ausgewiesen und abgeführt werden muss. Damit sich der leistende Unternehmer nicht in jedem EU-Land registrieren lassen muss, kann er sich beim EU-OSS (One-Stop-Shop), einem elektronischen Portal, anmelden und die ausländische Umsatzsteuer über das österreichische Finanzamt abführen.

Unternehmer verkauft an Nichtunternehmer außerhalb der EU

Konsumiert ein Nichtunternehmer außerhalb der EU das Webinar, dann verlagert sich der umsatzsteuerliche Leistungsort in dieses Land. Auf der Rechnung ist die Umsatzsteuer dieses Landes anzuführen und auch dort abzuführen. In einem solchen Fall ist es erforderlich, sich mit den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes auseinanderzusetzen, ab welchem Umsatz eine Registrierung erforderlich wird.

Unternehmer verkauft an österreichischen Unternehmer

Haben beide Unternehmer ihren Sitz in Österreich, ist der Leistungsort Österreich und es sind 20% Umsatzsteuer auf der Rechnung auszuweisen.

Unternehmer verkauft an Unternehmer innerhalb der EU

Wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU-Land ist und er dies mit einer gültigen UID-Nummer nachweist, dann geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. In diesem Fall wird eine Nettorechnung mit dem Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) ausgestellt.

Unternehmer verkauft an Unternehmer außerhalb der EU

Wird das Webinar von einem Unternehmer außerhalb der EU gekauft und kann dieser Unternehmer die Unternehmereigenschaft nachweisen (mit einer gültigen UID-Nummer oder einem anderen Nachweis), ist eine Nettorechnung mit Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld auszustellen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, dann wird der Unternehmer wie ein Nichtunternehmer außerhalb der EU behandelt.

Tipp

Wenn Sie der leistende Unternehmer, also der Anbieter des Webinars sind, verlangen Sie bereits bei der Bestellung des Webinars die erforderlichen Informationen, um den Sachverhalt richtig einschätzen zu können.

Umgekehrt, wenn Sie der Leistungsempfänger sind, achten Sie darauf, dass Sie eine korrekt ausgestellte Rechnung erhalten. Weisen Sie Ihre Unternehmereigenschaft bei ausländischen Anbietern bereits bei der Bestellung nach, denn eine nachträgliche Korrektur ist nicht immer einfach.

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine allgemeine Information handelt und eine individuelle Beratung nicht ersetzt. Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Sie erreichen mich unter 0664/889 220 44 oder unter office[at]ak-steuerberatung.at. Ich freue mich auf ein Gespräch mit Ihnen!

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