Bis zum 31. Dezember können Sie Ihren Gewinn noch steuern, indem Sie Einnahmen und Ausgaben vorziehen oder hinauszögern. Wollen Sie Ihren Gewinn 2021 reduzieren, können Sie dies mit dem Vorziehen von Ausgaben erreichen. Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechner muss die Zahlung im Jahr 2021 erfolgen. Es sollte aber immer der wirtschaftliche Gedanke im Vordergrund stehen und dementsprechend nur Ausgaben getätigt werden, die wirtschaftlich sinnvoll sind.
Mögliche steuersenkende Maßnahmen
- Einkauf von Vorräten, Hilfsstoffen, Büromaterial usw.
- Durchführung von notwendigen Reparaturen und Instandhaltungen
- Begleichung aller offener Rechnungen
- Kauf von geringwertigen Wirtschaftsgütern, das sind Anlagegüter, die weniger als € 800 kosten
- Kauf von Anlagegütern und Beanspruchung der Halbjahres-Abschreibung (Voraussetzung ist die Inbetriebnahme im Jahr 2021)
- Vorauszahlung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer fundierten Schätzung
- Abhalten von Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) bleiben pro Jahr und pro Mitarbeiter bis zu einem Betrag von € 365 lohnsteuerfrei
- Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) bleiben pro Jahr und pro Mitarbeiter bis zu einem Betrag von € 186 lohnsteuerfrei
- Spenden an begünstigte Einrichtungen bis maximal 10% des Gewinns
- Anschaffungen, um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen zu können (nur wenn der Gewinn über € 30.000)
Kontrollmaßnahmen
- Fahrtenbuch entspricht den Vorschriften
- Jahresbeleg Registrierkassa erstellen, drucken und an das Finanzamt übermitteln
- Aufbewahrungsfrist beachten
Tipp:
Setzen Sie alle steuersenkenden Maßnahmen noch rechtzeitig vor dem Jahresende um!
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine allgemeine Information handelt und eine individuelle Beratung nicht ersetzt. Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Sie erreichen mich unter 0664/889 220 44 oder unter office[at]ak-steuerberatung.at. Ich freue mich auf ein Gespräch mit Ihnen!
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