Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung von abnutzbarem Anlagevermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen neben der Abschreibung ein Investitionsfreibetrag (IFB) in Höhe von 10% bzw. 15% als zusätzliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Höhe des Investitionsfreibetrags Der Investitionsfreibetrag beträgt 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für Wirtschaftsgüter, die dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen sind,
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