Kostenloses Kennenlerngespäch
Während dem Kennenlerngespräch werden die Bedürfnisse und Erwartungen der Neukunden besprochen. Es wird geklärt, in welchem Stadium der Gründung sie gerade stehen und welche Dienstleistungen sie in Anspruch nehmen möchten.
Gründungsberatung
Die Gründungsphase ist für Unternehmerinnen und Unternehmer eine entscheidende Phase. Diejenigen, die keine wirtschaftliche Ausbildung haben, sehen sich mit vielen neuen Aufgaben und Begriffen konfrontiert, die zu Beginn überfordernd wirken können. In der Gründungsberatung wird ein erster Überblick zu den Themen Sozialversicherung, Umsatzsteuer und Einkommensteuer gegeben, welche Aufzeichnungen zu führen sind, ob eine Registrierkasse erforderlich ist, usw. Die Entscheidung welche Rechtsform gewählt wird, wurde in der Regel schon vorher getroffen oder ergibt sich aus der Tätigkeit des Unternehmers.
Unsere Kunden erhalten während der Gründungsberatung einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Themen, vor allem die Grenzen in der Sozialversicherung, der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer.
Businessplan
Jeder Unternehmer sollte vor der Gründung einen Businessplan schreiben und später immer wieder überarbeiten, adaptieren und ergänzen. Beim Verfassen des Businessplans hat der Verfasser die Möglichkeit, sich das gesamte Unternehmenskonzept durchzudenken und durchzurechnen und auf Tauglichkeit zu überprüfen. Er dient aber auch als Grundlage für die Positionierung und das Marketingkonzept.
Gründer ohne wirtschaftliche Ausbildung haben teilweise das Problem, dass sie nicht genau wissen, wie man einen Businessplan schreibt und wo man sich die notwendigen Daten verschafft. Die Inhalte des Businessplans müssen zwar von den Unternehmern kommen, aber wir können sie dahingehend unterstützen, indem wir ihnen Anweisungen geben, über welche Bereiche sie sich Gedanken machen sollen und welche Informationen sie wie und wo beschaffen können. Außerdem können wir ihnen ein Dokument mit Design zur Verfügung stellen und ihnen bei der Formulierung des Textes und bei der Planungsrechnung helfen.
individuelle Steuerberatung
Jeder Unternehmer und jedes Unternehmen sind einzigartig und deshalb ist es uns wichtig, dass wir uns Zeit für die Anliegen und Bedürfnisse unserer Kunden nehmen, um sie bestmöglich zu beraten. Da sich das Wirtschaftsleben laufend verändert und sich Unternehmen in einem dynamischen Umfeld behaupten müssen, ist uns eine individuelle, proaktive Beratung sehr wichtig.
Wir sehen uns als zuverlässigen Partner unserer Klienten und beraten sie proaktiv in sämtlichen wirtschaftlichen Bereichen, damit sie sich teure Fehler sparen. Wir sprechen mögliche Chancen und Probleme an, die uns aufgrund der Informationen und Unterlagen die uns vorliegen, auffallen und machen Vorschläge. Dies umfasst sämtliche wirtschaftliche Bereiche, z. B. auch Investitionsentscheidungen, Verbesserung der internen Prozesse, Ausfüllen von Förderanträgen und Formularen. Wir stehen ihnen zur Seite, damit sie nicht alles alleine meistern müssen.
Buchhaltung
Die Aufzeichnung von Geschäftsfällen und das Führen einer Buchhaltung ist gesetzlich verankert. Abhängig von der Art und der Höhe der Umsätze ist eine Umsatzsteuervoranmeldung entweder monatlich, quartalsweise, jährlich oder gar nicht an das Finanzamt zu übermitteln.
Wir übernehmen die Führung der Buchhaltung und die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung für unsere Klienten, damit sie mehr Zeit für ihr eigenes Unternehmen und ihre Familie/Freizeit haben. Die Steuergesetze und Verordnungen werden regelmäßig überarbeitet und machen es einem Laien schwer, die Buchhaltung selbst zu führen. Daher wird sie häufig an einen Steuerexperten ausgelagert, der sich laufend mit steuerlichen Themen befasst und die Änderungen kennt. So können mögliche Fehler und böse Überraschungen vermieden werden.
Die Umstellung auf eine digitale Buchhaltung ist in Arbeit und wird in den nächsten Jahren angeboten.
Personalverrechnung
In Österreich gibt es mehr als 700 Kollektivverträge, die in regelmäßigen Abständen verändert werden. Eine korrekte, gesetzeskonforme Abrechnung setzt eine gezielte Ausbildung voraus und kann von Unternehmern nicht selber durchgeführt werden.
Wir übernehmen die An- und Abmeldung von Dienstnehmern, die laufenden Abrechnungen sowie sämtliche monatliche und jährliche Meldungen. Außerdem beantworten wir einfache arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Unternehmer sind verpflichtet jährlich ihren Gewinn zu ermitteln, der als Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer dient. Die meisten Unternehmer müssen dies in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung tun, in der sämtliche Zuflüsse und Abflüsse des Unternehmens aufzuzeichnen sind.
Da es viele steuerliche Regelungen dazu gibt, die häufig geändert werden, ist es unablässig sich um Neuerungen zu kümmern um auf dem Laufenden zu bleiben. Wir als Steuerexperten übernehmen für unsere Kunden die Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, da sie meist nicht über die Zeit und das Wissen verfügen, um es selbst bewerkstelligen zu können. Die Auslagerung an uns gibt den Unternehmern die Sicherheit, dass es bei Überprüfungen zu keinen Problemen mit dem Finanzamt und hohen Nachzahlungen kommt.
Jahresabschlüsse
Kapitalgesellschaften und Unternehmer, die mehr als 700.000 Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaften, sind verpflichtet jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist nach den Gesetzen des Unternehmensgesetzbuch aufzustellen, die neben dem Steuerrecht zusätzliche Regelungen enthalten.
Die komplexe Materie macht es einem Laien faktisch unmöglich eine Bilanz ohne Hilfe eines Steuerberaters aufzustellen. Aus diesem Grund übernehmen wir als Spezialisten die Erstellung eines Jahresabschlusses für unsere Kunden. Die Auslagerung an uns gibt den Unternehmern die Sicherheit, dass der Jahresabschluss gesetzeskonform erstellt ist und die Wahlrechte zu Gunsten unserer Kunden angewendet werden.
Steuererklärungen
Alle unsere Kunden sind Steuerzahler, aber hauptsächlich Unternehmer, die verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben. Neben der Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. eines Jahresabschlusses bieten wir auch an, die erforderlichen Steuererklärungen zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln.
Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt und beantworten etwaige Fragen. Außerdem wickeln wir Steuerprüfungen ab, so dass der Unternehmer sich nicht mit dem Finanzamt auseinandersetzen muss. Wir entlasten die Unternehmer, weil wir ihnen einerseits dabei helfen Steuern zu sparen und andererseits, weil wir ihnen mehr Zeit für ihre eigenen Aufgaben verschaffen.